AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TONwerk57 GmbH
Birkenmatt 10
6343 Rotkreuz
Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
§1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
Für die Rechtsbeziehungen zwischen TONwerk57 GmbH, nachstehend Tw57 genannt und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Vertragssprache ist deutsch.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Der Produktionsvertrag tritt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung in Kraft.
§3 Leistungen
Tontechnische Dienstleistungen sowie von uns getätigte kreative Dienste und sonstige Studioleistungen werden unabhängig vom Endprodukt in Rechnung gestellt.
§4 Nutzungsvereinbarung
Unsere Audioproduktionen unterliegen spezifischen Nutzungsrechten und werden projektbezogen in Rechnung gestellt. Das jeweilige Nutzungsrecht einer Audioproduktion geht aus der projektbezogenen Rechnung hervor.
§5 SUISA
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaiger Rechte Dritter, dem Auftraggeber. Tw57 ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstoßt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. SUISA Rechte sind nicht übertragbar.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Leistungsschutzrechte bei Tw57, ebenso das Eigentum am gelieferten Material
SUISA-Gebühren sind vom Kunden zu entrichten. Bei SUISA-pflichtigen Produktionen, die die Vervielfältigung von Bild und Tonträgern beinhalten, werden SUISA-Gebühren, wie auch SUISA-Freistellungsaufträge separat in Rechnung gestellt.
§6 Fälligkeit & Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich gilt: Eine Bezahlung wird fällig bei Übergabe der Audioproduktion. Eine Übergabe geschieht entweder auf persönlichem Wege, oder durch elektronische Übermittlung der Daten via Internet.
Eine Audioproduktion bleibt solange unser Eigentum, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Eine Nutzung, oder anderweitige Verwertung vor Rechnungsbegleichung ist nicht erlaubt und wird nach dem Urheberrecht verfolgt.
§7 Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Tw57, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Für Schäden, die dem Kunden durch Wiederverkauf unserer Audioproduktionen entstehen, wird nicht gehaftet.
Für Schäden an elektronischen Beschallungseinrichtungen, oder durch diese verursachte Schäden an Gegenständen, oder Personen, durch unsachgemäße Wiedergabe unserer Audioproduktionen durch den Kunden oder Dritte, wird nicht gehaftet.
Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungsbetriebe, Kopierwerke, Randbespurungen, höhere Gewalt z.B. Unfall, Krankheit, Tod, sonstige technischen Defekte etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
§8. Beanstandungen
Tw57 sichert dem Auftraggeber ein technisch und künstlerisch einwandfreies Ergebnis zu. Dem Auftraggeber steht frei, sich über die Produktionsqualität von Tw57, z.B. durch Probehören von Referenz- Aufnahmen, zu informieren. Ist der Auftraggeber bei der Fertigstellung der Produktion anwesend, gilt diese als abgenommen. Ist der Auftraggeber nicht anwesend, so gelten künstlerische und tontechnische Entscheidungen von Tw57 als bindend, im Rahmen der vom Auftraggeber bekannten Produktionsqualität von Tw57.
Bei berechtigten Mängel-Gründen besitzt der Kunde zunächst ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet, Tw57 die Möglichkeit zumindestens zweimaliger Nachbesserung einzuräumen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine genaue Anweisung über Art und Weise der zu erbringenden Leistung im Auftrag zu vermerken. Insbesondere gilt dies für Stil und Anmutung von Gesang und Musik, aber auch für die bestimmte gewünschte Bearbeitung von Tonspuren oder Toneffekten. Ansonsten gelten produktionstechnische Entscheidungen von Tw57 als bindend. Werden nach Produktionsbeginn Änderungen gewünscht, so werden diese u.U. separat von Tw57 berechnet.
§ 9 Film- und Fotografiervereinbarung
In den Geschäftsräumen von Tw57 sowie alle anderen sich im Gebäude befindenden Räume, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege und Hof) ist das Filmen und Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Mitarbeiter Tw57 erlaubt. Tw57 behält sich ausschließlich das alleinige Recht selbst vor, Film- und / oder Fotomaterial zu veröffentlichen. Eine Nichtbeachtung dieser Vereinbarung wird strafrechtlich verfolgt.
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§ 10 Preise, Zahlungs- u. Stornobedingungen / Eigentumsvorbehalt
Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der jeweiligen Preisliste von Tw57. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer. Abzüge sind nur gestattet, wenn sie vorher vereinbart wurden. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Skontoabzug ist nicht erlaubt. Bei Mahnungen berechnen wir Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Marzling/Freising. Falls vereinbarte Studiotermine von Seiten des Kunden abgesagt werden, wird entweder ein Ausweichdatum festgelegt oder (bei kompletter Absage) eine Ausfallgebühr von
20 % (bei Absage kürzer als 12 Wochen)
40 % (bei Absage kürzer als 6 Wochen) bzw.
70 % (bei Absage kürzer als 2 Wochen)
des gültige Tagessatzes der verbleibenden schriftlich oder mündlich gebuchten Termine zzgl. der in Deutschland geltenden MwSt erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware gemäß § 455 BGB Eigentum von Tw57.
§11 Rechtswahl & Gerichtsstand
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Tw57 und dem Kunden findet das Schweizer Recht Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Tw57 ist Zug.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt.